Arbeiten mit SARS-CoV-2-Proben

Probenaufbereitung, -lagerung und -entsorgung

Welche Regeln und Arbeitsschutzmaßnahmen gelten für welche Arten von SARS-CoV-2-Proben? Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen.

Vorhandene Empfehlungen

Der SARS-CoV-2-Erreger wurde durch den Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in die Risikogruppe 3 und in die Schutzstufe 2 eingeordnet (Beschluss 1/2020 vom 19.02.2020, zuletzt aktualisiert am 01.10.). Für Tätigkeiten in Biobanken gibt es derzeit keine spezifischen offiziellen Empfehlungen. Daher richten sich German Biobank Node (GBN) und German Biobank Alliance (GBA) nach der Empfehlung des ABAS zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2 (Beschluss 6/2020 vom 01.10.2020). Zusätzlich hat GBN mehrere Beauftragte für Biologische Sicherheit verschiedener Standorte in Deutschland zum Thema befragt.

Dem ABAS zufolge können nicht gezielte Tätigkeiten im Rahmen der Labordiagnostik von SARS-CoV-2 – ausgehend vom Untersuchungsmaterial (etwa zur Probenvorbereitung und -aufbereitung sowie zur Inaktivierung bei der Durchführung molekularbiologischer Techniken, PCR) – unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchgeführt werden.

Die BioStoffV sieht insgesamt vier Schutzstufen vor, denen Tätigkeiten mit Biostoffen der verschiedenen Risikogruppen zugeordnet werden. Die Vorschriften werden als Stufen bezeichnet, da die Regelungen der niedrigeren Schutzstufen auch für die höheren gelten – in diesem Fall sind also die Regelungen der Stufen 1 und 2 relevant. Diese betreffen sowohl bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen als auch die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter*innen. Informationen zu den Anforderungen der Schutzstufen sind in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 100 (5) sowie TRBA 250 (4) zu finden.

In den folgenden Vorträgen stellen Bettina Meinung (QM-Core-Team, GBN) und Dr. Jörg Schibel (Beauftragter für Biologische Sicherheit des Universitätsklinikums Tübingen) die vorhandenen Empfehlungen und Regularien vor und diskutieren deren Umsetzung durch Biobanken. Meinung und Schibel hielten diese Vorträge während eines GBN-Webinars am 29. April 2020 zum Umgang mit infektiösen Proben. Eine vollständige Dokumentation des Webinars finden Sie hier.

Handling von Probenarten

Nach bisherigem Wissen kann das Virus SARS-CoV-2 durch die Inhalation von Aerosolen sowie durch den Kontakt mit Schleimhäuten (Nase, Mund, Augen) übertragen werden. Nach ABAS-Beschluss vom 01.10.2020 sollte die Öffnung von Gefäßen von respiratorischen Proben deshalb unter einer Laminar-Air-Flow-Sicherheitswerkbank Klasse 2 erfolgen. Im Austausch mit GBN empfahlen Beauftragte für Biologische Sicherheit für alle SARS-CoV-2-Probenarten, in denen das Virus nachweisbar ist, das Arbeiten unter der Sicherheitswerkbank Klasse 2. Ebenfalls laut Aussage von Beauftragten für Biologische Sicherheit ist eine separate Lagerung von SARS-CoV-2-Proben nicht notwendig, wenn sie entsprechend bezeichnet sind.

Im Weiteren finden Sie Informationen zu verschiedenen Probenarten, ihrer Behandlung bei nicht gezielter Aufarbeitung und zur Lagerung.

Material

Aufarbeitung (nicht gezielt)

Lagerung

Abstriche
Obere Atemwege: Nasopharynx-Abstrich, Oropharynx-Abstrich
Tiefe Atemwege: BAL, Sputum, Trachealsekret

Schutzstufe 2
Unter Sicherheitswerkbank Klasse 21
Empfehlung des Tragens einer Atemschutzmaske (mind. FFP-2)1

Schutzstufe 2, Separierung nicht notwendig

Plasma, Serum, Vollblut, PBMCs

Schutzstufe 21
Unter Sicherheitswerkbank Klasse 22
Kein bzw. kaum Virus nachweisbar3,4,6,8

Schutzstufe 2, Separierung nicht notwendig
Stuhl

Wie Blut zu behandeln: unter Sicherheitswerkbank Klasse 22
Virus nachweisbar3,4,5,7, Infektiösität nicht geklärt

Schutzstufe 2, Separierung nicht notwendig
UrinBisher kein Virus nachweisbar3,4,5

Schutzstufe 2, Separierung nicht notwendig

Stand: 12.05.2020

Inaktivierung von Viren

Um das Infektionsrisiko zu minimieren, ist bei der Verarbeitung von SARS-CoV-2-Proben eine Virus-Inaktivierung zu empfehlen. Insbesondere bei den hochinfektiösen respiratorischen Bioproben sollte eine Inaktivierung erwogen werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Art der Inaktivierung mit den geplanten nachfolgenden Analyseverfahren kompatibel ist.

Generell sollten die Arbeiten mit virushaltigen Proben bis zum abschließenden Schritt der Inaktivierung unter einer Sicherheitswerkbank der Klasse 2 erfolgen. In Vorbereitung auf einen PCR-Test (Polymerase-chain-reaction) zum Nachweis des Virus gibt es die Möglichkeit, während des Proteinase-K-Verdaus über einen kurzzeitigen Erhitzungsschritt auf 70°C (etwa fünf Minuten) das Virus zu inaktivieren. Eine weitere Möglichkeit zur Inaktivierung auf dem chemischen Weg besteht mittels 6 M Guanidinium-Isothiocyanat, welches die Virushülle nach wenigen Sekunden bereits zerstört und die RNA freilegt.

Entsorgung

In der Empfehlung zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2 empfiehlt der ABAS (Beschluss vom 01.10.2020), nicht flüssige Abfälle gemäß des Abfallschlüssels 18 01 04 zu entsorgen. Zu diesen Abfällen zählen laut Klassifizierung des Robert Koch-Institutes zum Beispiel Einwegartikel wie Spritzenkörper. Bei deren Entsorgung seien dem ABAS-Beschluss zufolge die üblichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu beachten und persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Die Verantwortlichen müssten die Abfälle in verschlossene und reißfeste Plastiksäcke verpacken – gebrauchte spitze oder scharfe Gegenstände wie Kanülen und Skalpelle in bruch- und stichsichere Behältnisse.

Flüssige Abfälle wie Abstrichmedien oder mit Blut oder Sekret gefüllte Gefäße müssten zunächst inaktiviert oder nach Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen entsorgt werden.

Referenzen

  1. Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) vom 01.10.2020, Link
  2. Empfehlung von Beauftragten für Biologische Sicherheit mehrerer Standorte in Deutschland (Konferenz mit GBN am 16. April 2020).
  3. Detection of SARS-CoV-2 in Different Types of Clinical Specimens. Wenling Wang, Yanli Xu, Ruqin Gao et al. JAMA. Published online March 11, 2020. doi: 10.1001/jama.2020.3786
  4. Clinical presentation and virological assessment of hospitalized cases of coronavirus disease 2019 in a travel-associated transmission cluster. Roman Woelfel, Victor Max Corman, Wolfgang Guggemos, Michael Seilmaier, Sabine Zange, Marcel A Mueller, Daniela Niemeyer, Patrick Vollmar, Camilla Rothe, Michael Hoelscher, Tobias Bleicker, Sebastian Bruenink, Julia Schneider, Rosina Ehmann, Katrin Zwirglmaier, Christian Drosten, Clemens Wendtner. 2020. doi: https://doi.org/10.1101/2020.03.05.20030502
  5. Evidence for gastrointestinal infection of SARS-CoV-2. Fei Xiao, Meiwen Tang, Xiaobin Zheng, Ye Liu, Xiaofeng Li, Hong Shan. Gastroenterology. 2020. doi: https://doi.org/10.1053/j.gastro.2020.02.055
  6. SARS-CoV-2 asymptomatic and symptomatic patients and risk for transfusion transmission. Victor M. Corman, Holger F. Rabenau, Ortwin Adams, Doris Oberle, Markus B. Funk, Brigitte Keller-Stanislawski, Jörg Timm, Christian Drosten, Sandra Ciesek. 2020. medRxiv preprint doi: https://doi.org/10.1101/2020.03.29.20039529
  7. Asymptomatic cases in a family cluster with SARS-CoV-2 infection. Pan X, Chen D, Xia Y, Wu X, Li T, Ou X, Zhou L, Liu J. 2020. Lancet Infect Dis 20(4):410–1.
  8. Transcriptomic characteristics of bronchoalveolar lavage fluid and peripheral blood mononuclear cells in COVID-19 patients. Yong Xiong et al. 2020. Emerging Microbes & Infections, 9:1, 761-770, DOI: https://doi.org/10.1080/22221751.2020.1747363

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