Europäische Richtlinien zum Datenschutz finalisiert

Die Richtlinien zur Umsetzung der europäischen Datenschutzverordnung wurden auf der Grundlage verschiedener Stellungnahmen überarbeitet (Article 29 Working Party Guidelines on Consent and Transparency under Regulation 2016/679).

Das europäische Biobank-Netzwerk BBMRI-ERIC sowie einige der nationalen Biobankknoten hatten Stellungnahmen eingereicht (Informationen dazu finden Sie hier), da sich die Richtlinien auf die Arbeit und Funktionsfähigkeit von Biobanken auswirken könnten. Viele der dort kritisierten Punkte sind in den überarbeiteten Richtlinien weiterhin zu finden. Insbesondere die Forderung, die Rolle von Ethikkommissionen in der medizinischen Forschung genauer zu beschreiben, ist nicht umgesetzt worden. Wie die Richtlinien die Arbeit von Biobanken tatsächlich beeinflussen werden, ist noch unklar. Dies wird auch davon abhängen, wie sie von nationalen und europäischen Institutionen interpretiert und umgesetzt werden.

Hier finden Sie die überarbeiteten Richtlinien sowie die Stellungnahme von BBMRI-ERIC (die Kommentare der nationalen Biobankknoten sind enthalten):

Article 29 Working Party Guidelines on consent under Regulation 2016/679 (revised)

Article 29 Working Party Guidelines on transparency under Regulation 2016/679 (revised)

BBMRI-ERIC joint comments to the Article 29 Working Party Guidelines

 

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