Umgang mit „incidental findings“ aus Biobankproben

Mit der zunehmenden Bedeutung von Hochdurchsatz-Analysetechniken in der biomedizinischen Forschung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass unerwartete Gesundheitsrisiken oder Anzeichen für Krankheiten in humanen Bioproben entdeckt werden – „incidental findings“ bzw. Zufalls(be)funde. Im klinischen Umfeld sind Mediziner*innen dafür zuständig, Patient*innen diese im Fall der Fälle mitzuteilen. „Für Biobankproben, die auf Basis eines Broad Consent entnommen und in der biomedizinischen Forschung verwendet werden, gibt es für diesen Ablauf keine Entsprechung,“ schreiben Dr. Jörg Geiger und seine Co-Autor*innen in ihrer kürzlich im European Journal of Human Genetics erschienenen Publikation „GBA/GBN-position on the feedback of incidental findings in biobank-based research: consensus-based workflow for hospital-based biobanks“. Die Publikation stellt ein von Vertreter*innen der interdisziplinären Biomaterial- und Datenbank Würzburg (ibdw) entwickeltes und mit German Biobank Node (GBN) und German Biobank Alliance (GBA) abgestimmtes Verfahren vor, das die regulatorische Lücke schließt und anderen klinischen Biobanken als Vorlage dienen kann. Denn werden Bioproben und assoziierte Daten von oder im Auftrag einer Biobank gewonnen, ist diese auch für den Umgang mit möglichen „incidental findings“ zuständig. ­­­

Identifizierung durch „Trusted Third Party (TTP)“

Das entwickelte Verfahren besteht aus sieben Phasen, die jeweils dokumentiert werden. Im ersten Schritt wird die Herkunft der betreffenden Proben überprüft. Daraufhin bewertet ein*e Expert*in, ob der genetische oder nicht-genetische Fund klinisch relevant ist. Eine Trusted Third Party (TTP) stellt die Identität des*der Spender*in fest – weder den Forschenden noch der Biobank wird diese bekannt gegeben. Die TTP prüft ebenfalls, ob der*die Spender*in angegeben hat, über Zufallsbefunde informiert werden zu wollen oder nicht („Recht auf Nichtwissen“). Im vierten Schritt nimmt ein*e Kliniker*in Einsicht in die Patientenakte und bezieht die dortigen Informationen in die Entscheidung über die Mitteilung ein. Das behandelnde ärztliche Personal teilt schließlich den Befund, die klinische Relevanz und die potenziellen Folgen mit.

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