ELSI

Neue Technologien verändern das Biobanking in den nächsten Jahren grundlegend.

Das wirft viele ethische, rechtliche und soziale Fragen auf, die im Dialog mit Wissenschaftler*innen, Patient*innen, Datenschützer*innen und der Öffentlichkeit gelöst werden müssen.

Handlungsfelder

GBN/GBA identifizieren im Dialog mit dem Arbeitskreis medizinischer Ethikkommissionen in der Bundesrepublik Deutschland, der Medizininformatik-Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Arbeitsgruppen „Consent“ und „Data Sharing“) sowie Fachleuten im Bereich Datenschutz (TMF, Datenschutzbeauftragte) Unschärfen und offene Fragen in existierenden Patienteneinwilligungen und erarbeiten Lösungsvorschläge.

Datenschutzfragen für die medizinische Forschung und Biobanken werden vor dem Hintergrund der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung und neuer technologischer Entwicklungen ebenso adressiert.

In den letzten Jahren wurden bereits wichtige Vorarbeiten auf nationaler und europäischer Ebene z. B. durch die TMF, die AG „Biobanking“ des Arbeitskreises medizinischer Ethikkommissionen in der Bundesrepublik Deutschland und den Common Service ELSI von BBMRI-ERIC geleistet, die GBN als Grundlage nutzt.

Folgende ethisch-rechtliche Fragen werden aktuell bearbeitet:

  • Wer muss eine Einwilligung (Proben- und Datenspende) einholen und gegenzeichnen?
  • 
Darf Ethnizität (z.B. nach dem Modell der UK Biobank) von deutschen Biobanken regelhaft erfragt und erfasst werden?
  • Wie ist mit Daten und Bioproben von „Nicht-Einwilligungsfähigen“ umzugehen?
  • Wie ist mit der Rückmeldung von Zusatzfunden vor dem Hintergrund des Grundrechts auf „Nichtwissen“ umzugehen?
  • Wie kann die Privatsphäre im Zeitalter genetischer Hochdurchsatztechniken und sozialer Netzwerke gewährleistet werden?
  • 
Dürfen Proben von Kleinkindern/Jugendlichen auf Basis eines Broad Consent gesammelt werden, selbst wenn die Eltern einverstanden sind? Wie ist mit den zur Verfügung gestellten Daten/Bioproben bei Erreichen der Volljährigkeit zu verfahren?
  • Dürfen im Rahmen klinischer AMG-Studien von der Pharmaindustrie auch zusätzliche Bioproben auf Basis eines Broad Consent gesammelt werden?

  • Was ist bei bidirektionalem Austausch von Proben/Daten zwischen Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und privatwirtschaftlichen Unternehmen (u.a.  Pharma-Industrie) zu beachten?
     

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Tel. +49. 30. 450 536 347


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