Prof. Dr. Jochen Taupitz im Mai 2018 beim GBN-Workshop „Meine Gene gehören mir! Nutzung genomischer Daten von Probanden und Patienten“.

Bundesverdienstkreuz für Jochen Taupitz

Staatssekretärin Petra Olschowski hat Prof. Dr. Jochen Taupitz das Bundesverdienstkreuz überreicht und sein gesellschaftliches Engagement in der Medizinentwicklung gewürdigt.

„Professor Taupitz ist eine herausragende Persönlichkeit, dessen gesellschaftliches Engagement in Fragen der Medizinentwicklung weit über das übliche Maß hinausgeht. Mit Haltung und als Anwalt für wissenschaftsbasierte Fragen und ethische Argumente bringt er sich in Medizin und Wissenschaft ein. Dabei gelingt es ihm, das Schwierige so verständlich zu fassen, dass die Diskussion für alle offensteht und einer verantwortungsvollen Meinungs- und Entscheidungsfindung der Boden bereitet ist“, betonte Staatssekretärin Petra Olschowski bei der Übergabe des Bundesverdienstkreuzes in Mannheim.

Professor Dr. Jochen Taupitz studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Freiburg. Nach seiner Promotion und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wurden er 1988 habilitiert. Zunächst Ordinarius in Göttingen, wechselte Taupitz zum Wintersemester 1989/1990 an die Universität Mannheim. Seitdem forscht und lehrt Taupitz an der Universität Mannheim. 1998 wurde Taupitz Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim. 2001 wurde Taupitz in den interdisziplinären Nationalen – jetzt Deutschen – Ethikrat berufen. Ab 2012 hatte Taupitz die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Rates inne. In den Jahren 2011 bis 2016 war Taupitz Mitglied des 17-köpfigen Nationalen AIDS-Beirats.

Prof. Dr. Jochen Taupitz ist darüber hinaus Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. sowie  Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des German Biobank Node (GBN). Unser Interview mit ihm zum Thema „Zusatzbefunde aus der medizinischen Forschung“ finden Sie hier.

Zur Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg.

 

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